Energieausweis
Der Energieausweis
Pflicht beim Verkauf und der Vermietung – Wichtig bei allen Wohnimmobilien
Welche Energiequelle hat ein Gebäude? Welche Sanierungsmaßnahmen können Einsparungen erbringen? Wie ist der voraussichtliche Verbrauch des Gebäudes einzustufen? All das können Sie dem Energieausweis entnehmen. In Zeiten von steigenden Energiekosten, Klimawandel und dem allgegenwärtigen Sparbedarf an Energie ist die Aussagekraft eines Energieausweises schier unumgänglich.
Auch kann es sein, dass Sie neben der persönlichen Informationskraft eine gesetzliche Pflicht zu Vorlage eines Energieausweises erbringen müssen, dies ist zum Beispiel beim Verkauf und der Vermietung der Fall, sowohl für Sie als Privatperson, wie auch als Gewerbetreibender. Und auch im Falle behördlicher und öffentlicher Gebäude existiert eine Aushangspflicht eines aktuellen und gültigen Energieausweises.
Dabei muss für jeden Hausbesitzer, Verkäufer, Käufer oder auch Mieter einer Immobilien ersichtlich sein, welche Verbrauchsquellen im Gebäude vorhanden sind, welcher Verbrauch zu erwarten ist und wie hoch die daraus resultierenden Energiekosten sind.
„Check-up“ – Energieausweis
- Bei jedem Verkauf und jeder Vermietung einer Wohnimmobilie muss ein Energieausweis vorgelegt werden, um sämtliche energetischen Kosteneiner Immobilie darstellen und belegen zu können
- Je nach Objekt und Beweggrund wird ein Energieausweis nach unterschiedlichen Herleitungen benötigt, dabei wird unterschieden zwischen dem Bedarfs- und dem Verbrauchsausweis.
Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis ist ein Dokument, das Daten zur Energieeffizienz und zu den unter üblichen Umständen anfallenden Energiekosten eines bestimmten Gebäudes liefern soll. So soll er einen Vergleich zwischen Immobilien ermöglichen, den Miet- oder Kaufinteressenten in ihre Miet- oder Kaufentscheidung einfließen lassen können.
Seit 2009 ist der Energieausweis bei allen Wohngebäuden in Deutschland Pflicht. Bei Vermietung oder Verkauf muss der Energieausweis potenziellen Mietern oder Käufern spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und nach Vertragsschluss übergeben werden. Seit der Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV), die seit dem 1. Mai 2014 galt, müssen Verkäufer oder Vermieter den Energie-Effizienzstandard bereits in der Immobilienanzeige nennen.
Wann wird ein Energieausweis benötigt?
Seit 2009 ist der Energieausweis bei allen Wohngebäuden in Deutschland Pflicht. Bei Vermietung oder Verkauf muss der Energieausweis potenziellen Mietern oder Käufern spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und nach Vertragsschluss übergeben werden. Seit der Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV), die seit dem 1. Mai 2014 galt, müssen Verkäufer oder Vermieter den Energie-Effizienzstandard bereits in der Immobilienanzeige nennen. Auch im Falle einer Sanierung oder Renovierung einer Immobilie muss ein Energieausweis erstellt werden.
Welche Energieausweise gibt es?
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf aufgrund der Gebäude- und Heizungseigenschaften berechnet. Beim Verbrauchsausweis wird der Energiebedarf auf Basis gemessener Verbräuche bestimmt. Bedarfsausweise sind zumeist teurer als Verbrauchsausweise, haben aber auch deutlich mehr Aussagekraft. Die Gültigkeitsdauer der Energieausweise beträgt 10 Jahre.
Was ist der Unterschied der Energieausweise?
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Der Verbrauchsausweis bewertet den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner*innen eines Gebäudes. Der Bedarfsausweis bewertet den theoretischen Energiebedarf, der sich aus dem Zustand des Gebäudes ergibt. So ermöglicht er eine nutzerunabhängige Beurteilung.
Auch für die Ausstellung eines Verbrauchsausweis müssen die üblichen Gebäudedaten, vor allem aber auch die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vorliegen. Hierzu gehören das Anfangs- und Enddatum der drei Abrechnungszeiträume. Längere Leerstände während dieser Zeit müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Wichtig ist weiter, ob der Energieverbrauch für Warmwasser in den Verbrauchsdaten enthalten ist, oder ob das Wasser dezentral, beispielsweise über elektrische Boiler oder Durchlauferhitzer, erwärmt wird. Aus den Heizkostenabrechnungen oder anderen geeigneten Verbrauchsmessungen werden die Kennwerte für den Energieverbrauch des gesamten Gebäudes ermittelt.
Was sagen die Energiekennzahlen aus?
Die Energiekennzahlen ermöglichen einen direkten Vergleich mit anderen Immobilien und deren energetischen Zustand, weiter geben sie Aufschluss über die Möglichkeit von Energieeinsparpotenzialen. In der Praxis wird der primäre Energiebedarf als aussagekräftig dazu verwendet, ob eine Immobilie vergleichsweise hohe oder niedrige Energiekosten verursachen wird.
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Bedarfsausweis | |
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Benötigte Daten | Sämtliche Informationen zum energetischen Zustand des Gebäudes wie z.B. das Baujahr, die Heiztechnik, die Gebäudedämmung usw. |
Empfehlungen zur Modernisierung | Diesen Empfehlungen liegen auch die Begutachtung der Anlagentechnik und der vorhandenen Bausubstanz zu Grunde und geben ferner gezielte Hinweise auf die energetischen Schwachstellen des Gebäudes |
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Verbrauchsausweis | |
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Benötigte Daten | Sie benötigen 3 Heizkostenabrechnungen von mindestens 3 aufeinanderfolgenden Abrechnungsperioden |
Empfehlungen zur Modernisierung | Da die Gebäudehülle und auch die Anlagentechnik nicht in Augenschein genommen wird, können an dieser Stelle auch nur sehr eingeschränkte Empfehlungen abgeben werden |
Preis | 59,95 Euro* Jetzt erstellen |
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- Eindeutige Einordnung der Energieeffizienz Ihrer Immobilie
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- Gültig für alle Wohnhäuser- oder gewerbliche Gebäude
- rechtssicher und sofort online verfügbar
- Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre
- DIBt-registrierter Ausweis
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