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Immobilien bei Schenkung

Ist in einer Familie ein gewisser Wert an Immobilien vorhanden sollte man sich frühestmöglich Gedanken machen, wie mit diesen Werten in Zukunft verfahren werden soll. In der Praxis ist ein häufiger Fall, dass das Elternhaus nach Auszug der Kinder noch weiter von den Eltern bewohnt wird, gleichzeitig bildet dieses ein Großteil des Vermögens und sollte auch als Sicherheit für das Alter gelten. Hierbei sowohl in der altersgerechten Beschaffenheit wie auch zu finanzieller Absicherung um evtl. eine altersgerechte Immobilie, oder ein Pflegeheim finanzieren zu können. Natürlich möchten die Eltern ihre Immobilie, welches ihr tägliches zu Hause ist, nicht einfach aus der Hand geben.

Es kann sehr sinnvoll sein, hier bereits zu Lebzeiten und zu Zeiten der besten Gesundheit das Objekt an seine Kinder zu überschreiben, um im schlimmen Fall des Ablebens das Risiko zu vermeiden, dass durch hohe Steuerlasten die Immobilie verkauft und aus der Hand gegeben werden muss. Grundsätzlich ist es ratsam, eine Immobilie so frühestmöglich auf die Kinder zu überschreiben, via Schenkung, dass eine Frist von 10 Jahren ablaufen kann. Verstirbt die Elternpartei innerhalb dieser 10 Jahre wird der Schenkungsbetrag mit dem Freibetrag der Erbschaft verrechnet und es kann eben zu hohen Steuerlasten kommen.

Eine Schenkung schreckt dabei immer ab, da man nicht „die Hand auf die Immobilie“ verlieren möchte. Dabei wird in der Praxis mit Überschreibung des Eigentums ein Wohn- oder Nießbrauchrecht im Grundbuch eingetragen. Hierbei geht dann das Eigentum im Ganzen auf die Kinder über, doch haben die Eltern weiterhin die volle Entscheidungsgewallt und müssen auch die Instandhaltungskosten weitertragen. Das Eigentum ist dann von den Kindern nicht wirtschaftlich verwertbar, der Verkehrswert der Immobilie entsprechend geringer. Bedacht werden sollte, dass zum Beispiel im Falle einer Intensivpflege der Eltern die Immobilie aber auch nicht ohne weiteres veräußert werden darf, hierfür sollte im Vorfeld bereits eine Vollmacht geschlossen werden, welche den Kindern erlaubt die Immobilie bei schlechtem gesundheitlichem Zustand der Eltern zu veräußern, um mit dem Erlös auch die ordentliche Pflege der Eltern zu gewährleisten und finanziell tragen zu können.

Lassen Sie sich unverbindlich für Ihren individuellen Fall beraten, inwieweit eine vorsorgliche Schenkung Sinn macht, oder wenn diese bereits stattgefunden hat, wie Sie mit der Immobilie denn überhaupt agieren dürfen.

(Mit diesem Beitrag wird keine Rechts- oder Steuerberatung gegeben, weiter können individuelle Einzelfälle nicht verallgemeinert werden, gerne melden Sie sich ganz unverbindlich und kostenfrei zur Klärung eines einzelnen Szenarios)

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