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Immobilien bei Erbschaft

Ein Leben lang versucht sich der Großteil der Menschen Vermögen und Sicherheiten aufzubauen, gut über die Runden zu kommen, seiner Familie etwas bieten zu können. Doch leider ist die Zeit auf Erden begrenzt und alle Güter, die man zu Lebzeiten angesammelt hat, werden an die Hinterbliebenen übergeben.

Das Lebenswerk aus der Hand geben zu müssen ist ein schwieriger Gedanke, vor allem wenn man dies selbst nicht aktiv begleiten kann, da bleibt nur im Vorfeld den letzten Willen zu fassen und so zu Lebzeiten zu bestimmen wie es danach weitergehen soll. Dabei wird zumeist als Erbe ein nahes Familienmitglied, ein guter Freund oder eine soziale Einrichtung auserkoren. Doch auch wenn kein schriftlicher Wille in Form eines Testaments vorliegt, wird geprüft, welche nächststehenden Verwandten das Erbe antreten werden, vielleicht ist es auch ein entfernter Verwandter, zu dem seit Jahren kein Kontakt bestand.

Ganz gleich durch welche Wege eine Erbschaft angetreten wird, ist hierbei eine Immobilie Bestandteil muss man sich einen genauen Plan ausarbeiten, wie mit diesem wirtschaftlichen Zuwachs umgegangen wird. Beim eigenen Elternhaus ist die Bindung sehr groß, vielleicht möchte man dies auch selbst mit seiner Familie beziehen. Vielleicht ist aber die geerbte Immobilie auch viele 100 Kilometer entfernt und lässt sich dadurch im Alltag nicht ordentlich bewirtschaften. Bei den unzähligen Szenarien sind einige Fragen vorab entscheidend

  • wie hoch ist der Wert meiner geerbten Immobilie
  • welches Vermögen wird mir neben der Immobilie noch vererbt
  • muss ich auf das Erbe Steuern zahlen und wie hoch sind diese
  • ist die Immobilie frei veräußer- und verwendbar oder gibt es Lasten und Beschränkungen, die ich übernehme

Zur Feststellung des Verkehrswertes der Immobilie ist es ratsam ein ordentliches Wertgutachten erstellen zu lassen, dadurch sparen Sie sich die Ungewissheit in der Zukunft, ob Sie auch wirklich den richtigen Preis angesetzt haben. Diesen Wert darf dann auch das Finanzamt erfahren, besonders wenn er noch unterhalb des Steuerfreibetrages liegt.

In der Regel liegt der Steuerfreibetrag auf die Kinder beispielsweise bei EUR 400.000, die Summe, welche diesen Betrag übersteigt, ist zu versteuern. Bei den zu erzielenden Verkaufspreisen ist der Freibetrag bei Wohnimmobilien recht schnell erreicht. Sie sollten sich entsprechend Gedanken machen, ob Sie diese zusätzlichen Steuerbelastungen stämmen können, oder ob eine Veräußerung sinnvoller ist.

Wichtig dabei ist auch, dass sämtliches geerbtes Vermögen in einen Topf zur Berechnung der Steuer einfließt. Dies können Wertpapiere, Bankguthaben, Münzsammlungen, Immobilieneigentum, Fahrzeuge u. ä. sein.

Damit Sie wissen, welche wirtschaftlichen Faktoren für Sie zu berücksichtigen sind, bietet sich eine unverbindliche Beratung zur Ermittlung des Verkehrswertes, eines davon abweichenden möglichen Verkaufspreises oder auch eine mögliche erzielbare Vermietungshöhe an. Auch der Umfang von etwaigen Sanierungs- und Renovierungskosten ist zu beachten, da hierfür zusätzliche Investitionen von Nöten sind.

Die Begleitung und Beratung eines versierten Immobilienmaklers und / oder eines Immobiliengutachters kann hier wichtigen Aufschluss über die Möglichkeiten geben und sicher auch nachhaltig viele Kosten sparen.

(Mit diesem Beitrag wird keine Rechts- oder Steuerberatung gegeben, weiter können individuelle Einzelfälle nicht verallgemeinert werden, gerne melden Sie sich ganz unverbindlich und kostenfrei zur Klärung eines einzelnen Szenarios)

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